Pflegesachleistungen 2022

PFLEGE

Pflege: Das ändert sich ab Januar 2022

Zum Jahreswechsel 2022 kommen einige Veränderungen auf Pflegebedürftige und deren Angehörige zu. Ab 01.01.2022 gibt es für verschiedene Pflegeleistungen mehr Geld sowie Erleichterungen. Statt der ursprünglich geplanten, große Pflegereform 2022 erwarten Pflegebedürftige kleine Verbesserungen in mehreren Bereichen der Pflege.

Das Ziel der Anpassung ist es die Pflege zuhause finanziell besser auszustatten. 

Aus diesem Grund gibt es ab dem 01.01.2022 eine Erhöhung der Pflegesachleistungen von fünf Prozent. In Geldbeträgen sieht das dann bei den jeweiligen Pflegegraden so aus:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: von 689€ auf 724€
  • Pflegegrad 3: von 1298€ auf 1363€
  • Pflegegrad 4: von 1612€ auf 1693€
  • Pflegegrad 5: von 1995€ auf 2095€
Das Pflegegeld wird nicht erhöht!
Wer keinen ambulanten Pflegedienst für die Pflege zuhause nutzt und ausschließlich ohne professionelle Hilfe pflegt, profitiert nicht von der Erhöhung der Pflegesachleistung. Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen.