Ratgeber
Pflegegrade im Ăśberblick
Ihr Pflegegrad ist entscheidend bei der Frage welche ZuschĂĽsse Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten. Je höher die BedĂĽrftigkeit, desto höher der Pflegegrad und desto höher die Höhe der Geldleistungen bzw. Sachleistungen. Die Pflegegrade 1 – 5 haben zum 01. Januar 2017 das System der davor geltenden Pflegestufen abgelöst. Die Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Je nach schwere der jeweiligen Beeinträchtigung erfolgt eine Einstufung in einen der 5 Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt mit Hilfe einer pflegefachlichen Begutachtung die nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchgefĂĽhrt wird. Hierbei prĂĽft der Medizinische Dienst (MD) ob die Voraussetzungen der PflegebedĂĽrftigkeit erfĂĽllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Wissen kompakt
Definition: Pflegegrade
Wer hat Anspruch auf die Einstufung in einen Pflegegrad? Generell Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1-5.
Einstufung
Nach Antragsstellung erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Begutachtung
Kriterien sind u.a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltags, uvm.
Punkte
12,5-100 Punkte im Gutachten ergeben Pflegegrad 1-5
Krankheiten
Auch Patienten mit u.a. Krebserkrankungen, Parkinson, Epilepsie, COPD, uvm. können Anspruch auf einen Pflegegrad haben.
Begutachtung
Einstufung
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Antragsstellung bei der Pflegekasse erfolgt die persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Begutachtung erfolgt in der Regel im Ihrem Zuhause und erfasst alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegbedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer oder kognitiver Beeinträchtigungen. In der Begutachtung wird also der noch vorhandene Grad der Selbstständigkeit ermittelt und ein Pflegegrad empfohlen. Folgende sechs Module sind für die Einstufung ausschalggebend:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Geringe Einschränkung der Selbstständigkeit
- ab 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegeld : kein Anspruch
- Pflegesachleistungen: Kein Anspruch
- Verhinderungspflege: Kein Anspruch
- Entlastungsleistungen: 125€
- Pflegehilfsmittel: 40€
- Hausnotruf: 25,50€
- Wohnraumanpassungen: 4000€/einmalig
- Erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit
- ab 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegeld : 316€
- Pflegesachleistungen: 724€
- Verhinderungspflege: 1612€/Jahr
- Entlastungsleistungen: 125€
- Pflegehilfsmittel: 40€
- Hausnotruf: 25,50€
- Wohnraumanpassungen: 4000€/einmalig
- Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit
- ab 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegeld : 545€
- Pflegesachleistungen: 1363€
- Verhinderungspflege: 1612€/Jahr
- Entlastungsleistungen: 125€
- Pflegehilfsmittel: 40€
- Hausnotruf: 25,50€
- Wohnraumanpassungen: 4000€/einmalig
- Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit
- ab 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegeld : 728€
- Pflegesachleistungen: 1693€
- Verhinderungspflege: 1612€/Jahr
- Entlastungsleistungen: 125€
- Pflegehilfsmittel: 40€
- Hausnotruf: 25,50€
- Wohnraumanpassungen: 4000€/einmalig
- Schwere Einschränkung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
- ab 90 bis 100 Punkte
- Pflegegeld : 901€
- Pflegesachleistungen: 2095€
- Verhinderungspflege: 1612€/Jahr
- Entlastungsleistungen: 125€
- Pflegehilfsmittel: 40€
- Hausnotruf: 25,50€
- Wohnraumanpassungen: 4000€/einmalig
Pflegebegutachtung
Fehler vermeiden
Die Lebenssituation wird während der Pflegebegutachtung oftmals deutlich positiver dargestellt, als sie es tatsächlich ist
Die Pflegebegutachtung durch den MD wird oftmals als PrĂĽfung empfunden, die bestanden werden muss. Das Pflegegutachten ist allerdings kein Test sondern dient dazu festzustellen bei welchen Tätigkeiten UnterstĂĽtzung benötigt wird. Probleme bei der Bewältigung des Alltages werden oftmals teilweise aus Scham verharmlost oder sogar verschweigen. Seien Sie in der Pflegebegutachtung ehrlich und stellen Sie Ihre Situation realitätstreu dar. Falls Sie Probleme verharmlosen kann das dazu fĂĽhren, dass Sie nicht den angemessenen Pflegegrad erhalten und zu niedrig eingestuft werden. Hierdurch verzichten Sie auf dringend benötigte (finanzielle) UnterstĂĽtzung.Â
Wir empfehlen das eine Bezugsperson beim Besuch des Pflegegutachter anwesend ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um die pflegende Tochter, den Nachbar oder um ein Mitarbeitern des betreuenden Pflegedienstes handelt. Eine Pflegebegutachtung ist immer eine aufregende Situation – für die betroffene Person, die pflegenden Angehörigen und Betreuer. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.