Die ersten Schritte zur schnellen Hilfe

Pflegebedürftig? Was nun?

Was versteht man unter Pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit, im Sinne des Gesetzes, kann grundsätzlich in allen Lebensbereichen auftreten. Eine Person ist laut Definition Pflegebedürftig wenn eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung die Selbstständigkeit oder andere Fähigkeiten beeinträchtigt und daraus Hilfe durch andere Nötig wird. Als Pflegebedürftig gelten oftmals Personen die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich Bedingte Belastungen nicht selbstständig bewältigen können. 

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (für mindestens 6 Monate) bestehen und wird nach der Schwere der Beeinträchtigung durch einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) ausgedrückt.

Wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

Zunächst sollten Sie ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ihre Zuständige Pflegekasse finden Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden und Bedarf keiner Form. Auch Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder Bekannte können den Antrag für Sie stellen. Dazu bedarf es nur einer formlosen Vollmacht. Nach Antragstellung beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. 

Ich habe den Antrag gestellt. Was passiert nun?

Grundsätzlich gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für Ihren Antrag. Innerhalb dieser Frist muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgt sein. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer anderen stationären Begutachtung muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen, wenn die Begutachtung zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist. Ist eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder nach dem Familienpflegezeitgesetz mit dem Arbeitgeber vereinbart beträgt die gesetzliche Frist zur Begutachtung zwei Wochen ab Antragstellung. 

Was sind eigentlich Pflegegrade?

Grundsätzlich gibt es 5 Pflegegrade. Diese sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Je nach schwere der jeweiligen Beeinträchtigung erfolgt eine Einstufung in einen der 5 Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt mit Hilfe einer pflegefachlichen Begutachtung die nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt wird. Hierbei prüft der Medizinische Dienst (MD) ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Die Begutachtung erfolgt angemeldet und in der Regel im Wohnbereich des Antragstellers. 

Die Pflegegrade
im Überblick

Pflegegrad 1 : Entlastungsbetrag 125 €

Pflegegrad 2: Entlastungsbetrag 125 € | Geldleistung 316 € | Sachleistung 724 € 

Pflegegrad 3:  Entlastungsbetrag 125 € | Geldleistung 545 € | Sachleistung 1363 €

Pflegegrad 4: Entlastungsbetrag 125 € | Geldleistung 728 € | Sachleistung 1693 €

Pflegegrad 5: Entlastungsbetrag 125 € | Geldleistung 901 € | Sachleistung 2095 €

Erste Schritte

Pflegebedürftig
Schritt 1
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und Stellen Sie den Antrag auf Pflegebedürftigkeit.
Schritt 2
Informieren Sie sich über Leistungen und Preise zugelassener Pflegeeinrichtungen. Ihre Pflegekasse hilft Ihnen hierbei sehr gerne.
Schritt 3
Falls gewünscht haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung innerhalb 14 Tage ab Antragstellung.
Scrhitt 4
Die Pflegekasse wird den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragen.
Schritt 5
Bitten Sie Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend zu sein.
Schritt 6
Kann die Pflege durch Angehörige sichergestellt werden oder brauchen Sie ergänzende Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst.
Schritt 7
Falls die Pflege zu Hause nicht sichergestellt werden kann informieren Sie sich über geeignete vollstationäre Einrichtungen.
Scrhitt 8
Sprechen Sie uns gerne an und wir Helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten.
Ihr Ansprechpartner

Pflegebedürftig? Wir helfen Ihnen gerne!